Herabsetzung Der Jahresnorm Aus Gesundheitlichen Gründen

Herabsetzung der Jahresnormgesundheitliche Gründe • NOE ~ Die Herabsetzung bzw Lehrpflichtermäßigung darf in diesem Fall nicht mehr als die Hälfte der Jahresnorm bzw des Ausmaßes der Lehrverpflichtung betragen wobei bei einer herabgesetzten Jahresnorm in einem solchen Fall die Unterrichtsverpflichtung mindestens 360 Jahresstunden zu betragen hat Herabsetzungen bzw Lehrpflichtermäßigungen aus diesem Grund sind nur im Gesamtausmaß von höchstens zwei Jahren zulässig

§ 44 LDG 1984 Herabsetzung der Jahresnorm bzw ~ 1 aus gesundheitlichen Gründen die in der Person des Landeslehrers liegen oder 2 im öffentlichen Interesse zur Ausübung von Tätigkeiten auf dem Unterrichtsgebiet des Landeslehrers die pädagogische Praxis voraussetzen und mit der Gewinnung von Erfahrungen verbunden sind die eine positive Rückwirkung auf die konkrete

ERLASS 160 vom 01062017 Herabsetzung bzw Verminderung ~ Ansuchen um Herabsetzung aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 44 Abs 1 Z 1 LDG 1984 sind von dieser Regelung nicht betroffen Diese sind formlos im Dienstweg einzureichen und nicht an den Vorlagetermin 1 März gebunden Um Herabsetzung aus gesundheitlichen Gründen kann angesucht werden wenn bereits

Lehrpflichtermäßigung aus gesundheitlichen Gründen ~ Lehrpflichtermäßigung aus gesundheitlichen Gründen hat nach § 13 Abs 10a GG 1956 XV6 eine Minderung der Bezüge auf 75 bei Herabsetzung bzw Lehrpflichtermäßigung auf ein höheres Ausmaß als 75 eine entsprechende Minderung der Bezüge zur Folge

Im Dienstweg ~ Ansuchen um Herabsetzung der UnterrichtsverpflichtungJahresnorm aus gesundheitlichen Gründen gem § 44 Abs 1 Zif 1 LDG 1984 nur für pragmatisierte

Herabsetzung UnterrichtsverpflichtungJahresnorm aus ~ Herabsetzung UnterrichtsverpflichtungJahresnorm aus gesundheitlichen Gründen § 44 LDG Menü Du bist hier Startseite Homepage Formulare Land – nur für Landeslehrer Herabsetzung UnterrichtsverpflichtungJahresnorm aus gesundheitlichen Gründen

HERABSETZUNG DER JAHRESNORM Deine PV Vorarlberg ~ 11 aus gesundheitlichen Gründen die in der Person der LandeslehrerInnen liegen auf Ansuchen der LandeslehrerInnen bis zur Hälfte des Ausmaßes der Jahresnorm aber mindestens 360 Jahresstunden der Unterrichtsverpflichtung nur im Gesamtausmaß von höchstens 2 Jahren 75 der Bezüge bei Herabsetzung auf 50 bis 75 der Jahresnorm

Altersteilzeit Freiwillige Höherversicherung § 116d Abs ~ Herabsetzung der Jahresnorm zur Betreuung eines Kindes gemäß § 46 LDG Teilzeitbeschäftigung gem den §§ 15h und 23 MSchG bzw § 8 Abs 2 VKG Herabsetzung der Jahresnorm für LehrerInnen einzelner Gegenstände gemäß § 115 sofern die Bedingungen für § 45 LDG nicht zutreffen

Reduzierung der Lehrverpflichtung Teilzeit inkl ~ Herabsetzung der Lehrverpflichtung bis auf die Hälfte aus gesundheitlichen Gründen Monatsbezug im Ausmaß von 75 bei 10 bis 15 Werteinheiten Über 15 Werteinheiten gebührt der aliquote Monatsbezug

Ansuchen um Herabsetzung der Lehrverpflichtung für ~ aus gesundheitlichen Gründen § 44 Abs 1 LDG Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens von Seiten des Dienstgebers notwendig aus beliebigem Anlass § 45 LDG


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By : nina

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